Im Zusammenhang mit der definitiven Einführung vom Tempo 30 auf der St.Georgen-Strasse wurde bekanntlich der Fussgängerstreifen auf Höhe der Liegenschaft Demutstrasse 1 demarkiert, da dieser Sicherheitsdefizite aufwies und zudem die Voraussetzungen gemäss VSS-Norm nicht erfüllte. Als Alternative wurde inzwischen eine Trottoirüberfahrt geprüft und als machbar erachtet. Damit wird dem Fussverkehr in Längsrichtung gegenüber dem einmündenden Verkehr der Vortritt gegeben. Eine Trottoirüberfahrt eignet sich auch als Massnahme zur Schulwegsicherung, da der Vortritt neu basierend auf Art. 15 Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung aufgehoben ist.
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